Freiwillig Versicherte

Mit der Freiwilligen Versicherung ermöglicht die BKK Schott-Rohrglas Menschen, sich weiter über die gesetzliche Krankenversicherung für den Fall der Krankheit abzusichern.

Unsere Versicherten bekommen hochwertige Leistungen und einen guten Service. Vom 01.07.2009 an gilt in der Krankenversicherung ein für alle Krankenkassen einheitlicher Beitragssatz in Höhe von 14,9 %. 

Die Freiwillige Versicherung

Sie ist vor allem dann eine Lösung, wenn entweder eine vorher bestehende Versicherung in der Krankenkasse endet oder für Personen, denen der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden soll, weil sie durch eine Versicherungspflicht oder durch eine andere Versicherung nicht erfasst werden.

Personenkreise

  • Mitglieder, deren Versicherungspflicht endet
  • Familienversicherte, deren Anspruch erlischt oder eine Familienversicherung ausgeschlossen ist
  • Kinder, für die eine Familienversicherung ausgeschlossen ist, weil die Voraussetzungen gemäß § 10 Abs. 3 SGB V nicht erfüllt sind
  • versicherungsfreie Berufsanfänger
  • aus dem Ausland zurückgekehrte Arbeitnehmer
  • Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem 31. März 2002 noch versicherungspflichtig geworden sind, die aber nicht die Vorversicherungszeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V in der seit 1. Januar 1993 geltenden Fassung erfüllt hatten und deswegen bis zum 31. März 2002 freiwillige Mitglieder waren

Beitrittsfrist, Beginn und Ende

Der Beitritt zur BKK Schott-Rohrglas muss innerhalb von 3 Monaten erklärt werden und muss schriftlich erfolgen. Die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag, der auf das Ende der Pflichtversicherung oder Familienversicherung folgt, ansonsten mit dem Tag des Beitritts. Die Freiwillige Versicherung endet durch schriftliche Kündigung, eine Pflichtversicherung, durch Zahlungsverzug oder Tod.

Voraussetzung für eine freiwillige Mitgliedschaft

Die Voraussetzung ist der Nachweis einer Vorversicherungszeit. Hierüber informiert Sie die BKK Schott-Rohrglas gern persönlich.

Automatische Umwandlung in eine freiwillige Versicherung

Wenn Sie zum Beispiel am 31. Dezember aus der Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ausscheiden, weil Ihr Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenzen des alten und des neuen Jahres überschreitet, wandelt sich die Pflichtversicherung – wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist - vom 01. Januar an automatisch in eine freiwillige Versicherung um. Sobald der BKK Schott-Rohrglas die Umwandlung bekannt ist, werden Sie darüber informiert. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Mitteilung besteht dann die Möglichkeit, sich anders zu entscheiden.

 
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